Häufig gestellte Fragen
Alles, was Sie zur MWST-Rückforderung wissen müssen
Unternehmen mit Sitz im europäischen Ausland sowie in der Schweiz, die in der Schweiz bezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern möchten.
Abgabe bis Auszahlung umfasst in der Regel wenige Wochen, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und den kantonalen Prüfungsfristen.
Sie benötigen originalbelegte Rechnungen, Zahlungsnachweise und gegebenenfalls Zollpapiere für Importe.
Unsere Servicegebühr ist transparent und richtet sich pro Rückforderungsantrag. Details finden Sie in unserem Online-Preisverzeichnis.
Ja, wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zu Zwecken der MWST-Rückforderung und halten uns an die geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz.
Selbstverständlich. Über Ihr persönliches Dashboard laden Sie Belege direkt hoch und verfolgen den Status Ihrer Anfrage in Echtzeit.
Unser Büro befindet sich im Kunstmuseum Basel, St. Alban-Graben 8, 4051 Basel, Schweiz.
Unser Team koordiniert alle Rückfragen mit den zuständigen Behörden und informiert Sie unverzüglich über den weiteren Verlauf.
Es gibt keine formale Mindestgrenze, jedoch empfehlen wir Anträge ab einem Volumen von CHF 50, um den Aufwand zu rechtfertigen.